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Strafrecht in Mülheim, Oberhausen und Düsseldorf

Formularbögen zu Bußgeldsachen

Strafverfahren, Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft?

Hat die Staatsanwaltschaft gegen Sie Ermittlungen eingeleitet? Befinden Sie sich in Haft? Wir helfen durch unsere jahrelange Erfahrung vor Amts- und Landgerichten, dem Strafrichter, dem Schöffengericht und der Strafkammer. Wir haben Erfahrung sowohl im Betäubungsmittelrecht, als auch allgemeinen Straftaten.Wird Ihnen beispielsweise Besitz, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln vorgeworfen, Raub, Erpressung oder Diebstahl? Oder handelt es sich um ein Wirtschaftsdelikt, beispielsweise als Geschäftsführer? 

Bevor Sie sich durch Vernehmung von Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Teilaussagen Nachteile verschaffen, können Sie durch uns Einsicht in die behördlichen Ermittlungsakten bekommen. So wissen Sie um den Stand der Dinge und können dadurch taktisch günstigere Aussagen machen.

Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, zunächst von dem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen. Möglicherweise belastet man sich unnötig selbst, obwohl die Ermittlungsbehörden bislang keine Beweise haben und auch möglicherweise künftig nicht erlangen werden. Auch die Aussagen von Polizei, Richter oder Staatsanwalt, man solle besser ein Geständniss ablegen, sonst bekomme man nur weitere Schwierigkeiten, sollte zunächst ein erfahrener Verteidiger überprüfen. Möglicherweise befinden sich in der Akte keine eindeutigen Nachweise. Ein Geständnis demgegenüber kann auch noch in der Hauptverhandlung abgegeben werden und hat auch dann dieselbe mildernde Wirkung für die Strafe, wie zu Beginn der Ermittlungen.

Auch die Sorge vor der Untersuchungshaft sollte nicht zu voreiligen Aussagen verleiten. Dazu steht das Mittel der Haftprüfung zur Verfügung, wobei das Gericht auf Antrag innerhalb von 14 Tagen terminieren muss. In dieser Zeit steht regelmäßig auch die Ermittlungsakte zur Einsicht zur Verfügung und ein Verteidiger kann sich einen Überblick über die Beweislage verschaffen. Will man zu diesem Zeitpunkt ein Geständnis ablegen, ist dies auch in der mündlichen Haftprüfung durchaus möglich.

Wir wissen um die anzulegenden Rechtsmittel, auch, wann es sich gegebenenfalls empfiehlt, den Antrag auf Haftprüfung zurückzunehmen und/oder Haftbeschwerde einzulegen. Fragen Sie uns! 

Aufgrund ihrer gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Ausrichtung sind Rechtsanwalt Dr. Keller und Frau Rechtsanwältin Schwarz auch gerne bei wirtschaftsrechtlichen Straftaten anwaltlich behilflich.


 

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